E-Rechnung

January 4, 2025

zum 01.01.2025 tritt eine bedeutende Änderung in Kraft: die gesetzliche Pflicht, E-Rechnungen empfangen zu können.

Das bedeutet, dass Sie Rechnungen, die Sie von anderen Unternehmen erhalten, in einem elektronischen Format annehmen und verarbeiten müssen. Dies soll die Digitalisierung der Wirtschaft fördern und die Bürokratie reduzieren. Wir möchten Sie frühzeitig über diese Änderungen informieren und Ihnen konkrete Handlungsempfehlungen geben, um eine reibungslose Umstellung sicherzustellen.


GoBD

Doch nicht nur das Empfangen, sondern auch das Erstellen von Rechnungen unterliegt strengen Vorschriften. Nach den Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) müssen Sie sicherstellen, dass Ihre Rechnungen die Unveränderbarkeit und Nachvollziehbarkeit der Geschäftsvorfälle gewährleisten.

Das heißt konkret, dass Sie spätestens jetzt Ihre Rechnungen nicht mehr in Word oder Excel erstellen sollten, sondern auf ein geeignetes Programm umsteigen sollten, das die GoBD-Anforderungen erfüllt.

Was bedeutet die E-Rechnungspflicht für Ihr Unternehmen?

Die Rechnung den Vorgaben der europäischen Norm EN 16931 entsprechen. Das bedeutet, dass die Rechnung in einem strukturierten, maschinenlesbaren Format (z.B. XML) übermittelt werden muss. PDF-Rechnungen, die per E-Mail verschickt werden, genügen diesen Anforderungen nicht mehr.

Damit Sie, als unser Mandant, fit für die Zukunft sind und sich mit den unterschiedlichen Gesetzesgrundlagen befassen müssen unterstützen wir Sie als Ihr steuerlicher Begleiter bereits in diesem Jahr – falls erforderlich - bei der Umstellung Ihrer buchhalterischen Prozesse. Insbesondere das Empfangen und Schreiben von Rechnungen, nehmen wir uns gemeinsam vor. Wir möchten Sie dabei unterstützen, die für Sie passende Lösung zu finden und umzusetzen.

Konkrete Handlungsempfehlungen:

  1. Überprüfung der Kommunikationswege mit Geschäftspartnern:
    Stimmen Sie sich mit Ihren Geschäftspartnern ab, um sicherzustellen, dass beide Seiten auf den Versand und Empfang von E-Rechnungen vorbereitet sind. Klären Sie frühzeitig technische Details und bevorzugte Übermittlungswege (z.B. E-Mail, spezielle Plattformen).
  2. E-Mail oder E-Rechnungsplattform:
    bereits zum 1.1.2025 müssen Sie E-Rechnungen empfangen können, daher sollte frühzeitig festgelegt werden, ob hierfür eine separate E-Mailadresse eingerichtet werden muss oder ob sie die kostenlose E-Rechnungsplattform von DATEV nutzen wollen. (https://e-rechnungsplattform.datev.de/)
  3. Sie nutzen bereits „Unternehmen Online“?
    Wenn Sie bereits Rechnungen digital empfangen und uns digital zur Verfügung stellen haben wir eine gute Nachricht: Für die gesetzliche Pflicht zum 01.01.2025 sind Sie schon gut vorbereitet. Nutzen Sie die Chance und stellen Sie bereits vor dem 01.01.2027 auf den digitalen Versand der E-Rechnung um.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Digitalisierung und optimieren Ihren Buchhaltungsprozess.

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