Seit mehr als 30 Jahren begleiten wir unsere Mandanten in sämtlichen steuerlichen Fragestellungen und beraten Sie in jeder Lebenslage - und das bereits in zweiter Generation.
Als starkes Team aus 16 Mitarbeitern:innen unterstützen wir bei steuerlichen Fragen, laufender Lohn- und Finanzbuchhaltung, Erstellung von Jahresabschlüssen, Steuererklärungen oder der steuerlich optimalen Gestaltung von Unternehmens- und Vermögensnachfolgen.
Unsere Stärke ist der Mittelstand.
Hierzu zählen insbesondere Heil- und Freiberufe, Familienunternehmen, vermögende Privatpersonen, Schmuckindustrie, Softwareunternehmen, Künstler und kreative Freigeister.
Die vermögensverwaltende GmbH (vvGmbH) bietet steuerliche Vorteile für Immobilien- und Kapitalerträge, darunter eine geringere Steuerbelastung (15 % Körperschaftsteuer) und keine Gewerbesteuer. Sie ermöglicht Haftungsbeschränkung und Thesaurierung. Nachteile sind die hohe Besteuerung bei Verkauf (ca. 30 %), Doppelbesteuerung bei Ausschüttungen und höhere Verwaltungskosten. Sie lohnt sich für langfristige Investoren, die Erträge reinvestieren, weniger für kurzfristige Immobilienverkäufe. Eine individuelle steuerliche Beratung ist daher unbedingt empfehlenswert, um die beste Struktur für die eigene Investition zu finden.
Ein steueroptimierter Vermögensaufbau kombiniert die drei Schichten der Altersvorsorge für maximale Vorteile. In Schicht 1 (Basisversorgung) sind Beiträge zur Rentenversicherung oder Rürup-Rente steuerlich absetzbar. Schicht 2 (bAV & Riester) bietet Steuerersparnisse und staatliche Zulagen. Schicht 3 (private Vorsorge) ermöglicht flexible Anlagen in Aktien, ETFs und Immobilien. Durch geschickte Nutzung aller Schichten lassen sich Steuern sparen und Renditen optimieren. Als Beraterhaus finden wir die maßgeschneiderte Lösung für Sie - jetzt Termin vereinbaren.
Zum 1. Januar 2025 tritt eine gesetzliche Pflicht zur Fähigkeit, E-Rechnungen zu empfangen, in Kraft. Unternehmen müssen Rechnungen in einem strukturierten, maschinenlesbaren Format (z. B. XML) akzeptieren und verarbeiten können. Ziel ist die Förderung der Digitalisierung und Reduzierung von Bürokratie. Handlungsempfehlungen: Technische Überprüfung: Abstimmung mit Geschäftspartnern über technische Anforderungen und bevorzugte Übermittlungswege. E-Mail oder Plattform: Einrichtung einer separaten E-Mail-Adresse oder Nutzung der kostenlosen DATEV E-Rechnungsplattform. Softwareanpassung: Wechsel zu Programmen, die die GoBD-Vorgaben (Unveränderbarkeit, Nachvollziehbarkeit) erfüllen. Wenn Sie die Buchhaltung bereits digital über DATEV Unternehmen Online bereitstellen ist die Umstellung einfacher. Nutzen Sie daher die Übergangszeit und stellen Sie schon vor 2027 auf den digitalen Versand von Rechnungen um. Gerne unterstützen wir Sie bei diesem Prozess.